Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

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„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17

Im Nachgang zu Mandatsverhältnissen zu unserer Kanzlei stellt sich gelegentlich die Frage, ob die mit uns vereinbarten Honorare angemessen sind und waren. In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird herausgestellt, dass weder unsere Stundensätze, noch die abgerechnete Tätigkeit sich als überzogen darstellen. Im Gegenteil betont das Gericht, dass in Düsseldorf durchaus mehr als doppelt so hohe Stundensätze gerichtsbekannt seien. „„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17“ weiterlesen

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019

::: Pressemitteilung 4/2019 :::

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis

Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.

Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.

„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.

So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.

Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

unsere aktuellen Fortbildungen

Fortbildungen sind uns wichtig. Daher finden Sie stets einen aktuellen Überblick über die zuletzt besuchten Fortbildungen online im Profil unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

Und natürlich auch in den Profilen unserer Mitarbeitenden:

kleine Mediationsstatistik (Stand: 07/2024)

Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.

Daneben bieten die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten an, nämlich die Mediation: Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe eines zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichters gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen.

„kleine Mediationsstatistik (Stand: 07/2024)“ weiterlesen

Ausbildung zum „Herz einer Kanzlei“ | Pressemitteilung 2019-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 08.01.2019

::: Pressemitteilung 1/2019 :::

Ausbildung zum „Herz einer Kanzlei“
Jetzt für das neue Ausbildungsjahr zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n bewerben!

Düsseldorf. Wann braucht man einen Anwalt? Oft wenn etwas schiefgelaufen ist, wenn sich Unheil anbahnt oder schlicht rechtliche Fragen offen sind. Dann ist eine Rechtsberatung nur einen Mausklick, eine Email oder einen Telefonanruf entfernt. Erste Ansprechpartner und Kontaktpersonen für Mandanten sind in der Regel Rechtsanwaltsfachangestellte. „Ein spannender Ausbildungsberuf“, wirbt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Und erfolgreiche Absolventen sind begehrt. Im Sommer startet das neue Ausbildungsjahr. Die Bewerbungsphase für 2019 läuft auf Hochtouren.

Die Rechtsanwaltsfachangestellte – es sind weit überwiegend Frauen in dem Beruf tätig – durchläuft eine klassische Ausbildung in Berufsschule und Rechtsanwaltskanzlei. Ab dem ersten Tag sind Azubis in den Alltag des Büros eingebunden. Kontakt zu Mandanten, Mitarbeitenden, Versicherungen, Gerichten oder Gegnern stehen im Verlauf der dreijährigen Ausbildung auf der Tagesordnung.

„Wer gerne mit Menschen arbeitet und einen Bürojob sucht, der Abwechslung bietet, ist hier genau richtig. Nicht umsonst bilden Rechtsanwaltsfachangestellte das Herz einer Kanzlei.“, ist sich Hotstegs sicher. Und er meint das „Herz“ in vielerlei Hinsicht: Rechtsanwaltsfachangestellte als emotionale Anlaufstelle für Mandanten nach einem juristischen oder tatsächlichen Schicksalsschlag, als Netzwerker innerhalb einer Kanzlei und auch als Pulsgeber für den Alltag. „Alle Informationen eines Büros durchlaufen irgendwann die Hände einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Oft stehen dann Weichenstellungen an oder die schlichte Frage: was drängt, was müssen Rechtsanwälte vorrangig zu Gesicht bekommen und bearbeiten.“

Die Düsseldorfer Kanzlei hat quasi seit ihrer Gründung vor 33 Jahren beständig Interessenten zu Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet. Und auch 2019 steht ein Platz zur Verfügung. Bewerbungen sind in der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft noch bis zum 10.02.2019 möglich. „Das ist eine Ausbildung mit Jobgarantie, der Bedarf im Rechtsmarkt ist größer als der Nachwuchs. Und der Abschluss ist ein Sprungbrett auch für viele Jobs außerhalb von Rechtsanwaltskanzleien.“

Informationen zum Berufsprofil bieten regionale Rechtsanwaltskammern und Arbeitsagenturen.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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