Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig, General-Anzeiger vom 08.05.2009

Der Initiative „Rettet das Rathaus und die Redoute“ bleibt jetzt nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht

Bad Godesberg. (hbl/kf) Der Rat der Stadt Bonn hat am Donnerstag das Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute“ erwartungsgemäß für unzulässig erklärt. Bereits im Vorfeld hatten die Mehrheitsfraktionen aus CDU, SPD und FDP erklärt, sich der Empfehlung der Stadtverwaltung anzuschließen. „Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig, General-Anzeiger vom 08.05.2009“ weiterlesen

Mehrheit will Revision, Ibbenbürener Volkszeitung vom 21.04.2009

Greven – Einen Sommer voll politischer Emotionen bescherte die kontroverse Debatte um das „Bürgerbegehren Technischer Beigeordneter“. Doch als Mitte August des vergangenen Jahres eine breite Mehrheit im Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte, verzogen sich die Aufgeregtheiten, Debatten in den Zeitungen und auf den Straßen waren plötzlich vorbei: Dr. Rolf Leroy ging zu Anfang des Jahres in Ruhestand, in der Verwaltung hatte der kosteneinsparende Umbau längst begonnen. Doch Anfang März mischte das Verwaltungsgericht in Münster die Karten neu: Die Richter erklärten zur großen Überraschung selbst der Befürworter ein Bürgerbegehren auch in dieser inneren Angelegenheit der Verwaltung für zulässig. und widersprachen damit selbst einem vorherigen Urteil. „Mehrheit will Revision, Ibbenbürener Volkszeitung vom 21.04.2009“ weiterlesen

Schlauer als fünf Richter?, Münsterländische Volkszeitung vom 20.04.2009

Greven – Anlässlich der am Mittwoch stattfindenden Sondersitzung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fordert die FDP, unter Federführung des Stadtverbandsvorsitzenden Jürgen Mußmann, die Parteien des Rates auf, von einer Berufung gegenüber dem positiven Urteil zum Bürgerbegehren abzusehen. „Schlauer als fünf Richter?, Münsterländische Volkszeitung vom 20.04.2009“ weiterlesen

Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009

Moers (RP) Die Olili-Fraktion Moers teilte gestern mit, dass die Kläger gegen die Nichtzulassung der Bürgerbegehrens „Für den Erhalt der Bibliothek und gegen den Rathausneubau“, Brigitte Hübel und Heinz Huppers, durch den Anwalt Robert Hotstegs Bürgermeister Norbert Ballhaus um eine amtliche Auskunft gebeten haben, ob und wenn ja wie in der Ratssitzung am 1. April Beschlüsse gefasst werden sollen, die dem Bürgerbegehren inhaltlich entgegenstehen. „Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009“ weiterlesen

BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009

„Die BI hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“ umschrieb der Anwalt des Bürgerbegehrens Technischer Beigeordneter das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Dieses Gericht hatte unmittelbar zuvor „unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung“ den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Über Radio und Fernsehen wurde über die richtungsweisende Entscheidung berichtet. Noch hat die Bürgerinitiative mit der Unterstützung von Ratsmitgliedern, Senioren, Landwirten und vielen Bürgern in Greven ihr gestecktes Ziel nicht erreicht. Aber unbestritten ist, dass mit dem Urteil eine wichtige Hürde erklommen wurde, weil nunmehr alle Verwaltungsgerichte bei der zu entscheidenden Rechtsfrage, ein Bürgerbegehren für zulässig erachten. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Bürgerentscheid vor der ablehnenden Entscheidung der CDU-geführten Ratsmehrheit den Vorrang eingeräumt, die mit ihrer Entscheidung „das Bürgerbegehren sei unzulässig“ nunmehr im Widerspruch zu allen Verwaltungsgerichten stehen, die zu dieser Rechtsfrage jemals entschieden haben. „BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009“ weiterlesen

Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009

Von Jörn Hartwich

GREVEN/ MÜNSTER Das Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und den Rat der Stadt Greven verpflichtet, seine Entscheidung von August 2008 zu korrigieren. „Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen

Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009

Greven – Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen. Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. „Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen

Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen.

Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. Der hiergegen gerichteten Klage des Bürgerbegehrens gab das Gericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung statt. „Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)“ weiterlesen

Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08

Mit einem Paukenschlag besonderer Art hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch eine Nachhilfestunde im Kommunalrecht erteilt. In einem Eilverfahren, das die Stadt Hagen angestrengt hatte, führt der 15. Senat ausführlich aus, dass die Anweisung der Bezirksregierung, Hagener Schulen zu schließen und die Androhung der Ersatzvornahme unzulässig waren (Az. 15 B 1755/08). Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen der Stadt und der Kommunalaufsicht, ob es die schwierige Haushaltslage Hagens gebietet, langfristig Schulen zu schließen und ob dies auch gegen den Willen des Rates angeordnet werden darf.
„Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08“ weiterlesen

„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008

Am 15. September hat der Wuppertaler Rat ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Hauptschule für unzulässig erklärt. Damit teilt es das Schicksal vieler Begehren in NRW. Am Abend der Ratssitzung informierte unser Landesvorstandsmitglied Robert Hotstegs interessierte Bürger in der Bergischen Volkshochschule über die direkte Demokratie zwischen Rhein und Weser. „„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008“ weiterlesen

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