Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen.
Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. Der hiergegen gerichteten Klage des Bürgerbegehrens gab das Gericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung statt. „Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)“ weiterlesen