geplante Änderungen im Landesbeamtenrecht NRW

Die Koalitionsvereinbarung für 2012-2017 zwischen NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW trägt den Titel „Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten.“ Der Vertragsentwurf ist nun veröffentlicht worden und soll von beiden Parteitagen beschlossen und sodann unterzeichnet werden.

Der Vertrag sieht auch Veränderungen im Landesbeamtenrecht vor. „geplante Änderungen im Landesbeamtenrecht NRW“ weiterlesen

Behörde muss über Rechtsschutzbegehren eines Richters auf Erstattung von Strafverteidigerkosten neu entscheiden, Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil v. 26.04.2012, Az. 1 K 557/10.DA

Die für öffentliches Dienstrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat einen Fall entschieden, in dem es um die Frage ging, ob ein Richter, der im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt wurde, von seinem Dienstherrn die Erstattung der von ihm verauslagten Kosten eines Strafverteidigers verlangen kann. „Behörde muss über Rechtsschutzbegehren eines Richters auf Erstattung von Strafverteidigerkosten neu entscheiden, Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil v. 26.04.2012, Az. 1 K 557/10.DA“ weiterlesen

Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster / 1. Disziplinarkammer vom 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O:

„Das Verfahren war gem. § 75 Abs. 3 Satz 1 DO NW einzustellen, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 DO NW vorliegen. Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 konnte das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellen.

Es kann letztlich dahinstehen, ob die Ruhestandsbeamtin, wofür nach Auffassung des Gerichts nach Aktenlage alles spricht, des Diebstahls schuldig ist [Ergänzung des Verfassers: Es ging um den Vorwurf des angeblichen Diebstahls eines Damenslips im Wert von 10 DM im Jahre 1999]. Schon angesichts des Zeitablaufs käme unabhängig von allem anderen vorliegend allenfalls, selbst dies erscheint angesichts des Zeitablaufes sehr fragwürdig, eine Geldbuße als Disziplinarmaßnahme in Betracht.

Eine Geldbuße darf hier aber wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr verhängt werden. „Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O“ weiterlesen

zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O

Im Disziplinarverfahren besteht grundsätzlich die Pflicht der Einleitungsbehörde und des mit der Ermittlung beauftragten Beamten sowohl belastende als auch entlastende Umstände genau zu ermitteln. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Sachverhalt, sondern auch die für die Bemessung relevanten Umstände. In der Praxis des behördlichen Disziplinarverfahrens ist allerdings häufig festzustellen, dass die mit der Ermittlung beauftragten Personen (früher „Ermittlungsführer“ genannt) sich bei ihren Ermittlungsmaßnahmen einseitig auf die Tatvorwürfe beschränken und versuchen, diese Vorwürfe zu untermauern. Ein solches Verhalten verletzt die gesetzliche Pflicht, auch bemessungsrelevante und mildernde Umstände zu ermitteln.

Häufig ist es daher die Aufgabe des im Disziplinarverfahren tätigen Rechtsanwaltes, selber und auf eigene Initiative Gutachten über bestimmte Fragen, etwa zur Schuldfrage, in Auftrag zu geben und in das Verfahren einzubringen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss dann im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, die sich zum Teil im vierstelligen Bereich bewegen können. Im Übrigen stellt sich dann regelmäßig später die Frage, ob bei einem Erfolg des Beamten (etwa der Einstellung des Verfahrens) diese Kosten vom Dienstherrn zurückzuerstatten sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich kürzlich mit dieser Frage in einer Entscheidung vom 13.03.2012 beschäftigt. „zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O“ weiterlesen

Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O

Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren werden, wenn wir für einen Mandanten vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes gewinnen, die zu erstattenden Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Ziff. 6200 ff. VV RVG) festgesetzt. Dabei handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, die sich je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang in der Höhe nach § 14 RVG bemessen. In einem solchen Verfahren, wo wir für einen Mandanten vollständig obsiegt hatten, setzte das Verwaltungsgeircht Münster kürzlich zu Lasten des betroffenen Dienstherrn (es handelte sich um eine Bezirksregierung) die gesetzlichen Obergebühren fest. Dabei äußerte das Gericht mehrere Bewertungen, die wir als gerichtliche Anerkennung fundierter fachlicher Arbeit verstehen dürfen. „Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O“ weiterlesen

Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O

Dies hat der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem heute verkündeten Urteil entschieden. Anlass bot hierzu ein Disziplinarverfahren einer beamteten Lehrerin, die am 28. Januar 2009, 5. Februar 2009 und 10. Februar 2009 ohne Genehmigung des Dienstherrn an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und deshalb an diesen Tagen keinen Unterricht erteilt hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte daraufhin der Klägerin durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1.500,00 Euro auferlegt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.O) die Disziplinarverfügung aufgehoben.

Die dagegen gerichtete Berufung des Dienstherrn hatte Erfolg. „Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O“ weiterlesen

Schluss mit Disziplinarstrafen nach „Schema F“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 23.02.2012, Az. 2 B 143.11

Im Disziplinarrecht ist in den letzten Jahren eine ständige Verminderung des Schematismus zu bemerken, was durchaus als positive Leistung der Rechtsprechung gewürdigt werden kann. Während es früher den eisernen Grundsatz gab, dass ein Kassenbeamter automatisch „fliegt“, wenn er in irgendeiner Weise zu Lasten des Dienstherrn oder der Kunden die Kassen schädigte, betrachten die Gerichte dies heute differenzierter. Gerade in der hier besprochenen Entscheidung vom 23.02.2012 (Volltext siehe unten) hat der Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts dies noch einmal unterstrichen. Er hat damit das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, das auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt hatte, aufgehoben. „Schluss mit Disziplinarstrafen nach „Schema F“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 23.02.2012, Az. 2 B 143.11“ weiterlesen

FAZ-Glosse „Quotensünde“ vom 20.12.2011

Die FAZ schrieb kurz vor Weihnachten:

„Wir wissen nicht, was genau die Frauenbeauftragte von Euskirchen angestellt hat, dass die Feuerwehr so kurz vor Weihnachten die Bürotür aufbrechen musste, um ihr durch den ersten Beigeordneten und einen Begleiter die fristlose Kündigung auszuhändigen. Das zu klären wird Sache des Amtsgerichts Bonn sein. Was wir aber sicher wissen ist zweierlei: Erstens halten wir Verbarrikadierungen im Dienstzimmer als Mittel von Gleichstellungsbemühungen für ungeeignet, und zweitens kann es so nicht weitergehen mit der Geschlechtergerechtigkeit. Untragbare Entgleisungen sind zu erkennen. …“

Die vollständige Glosse finden Sie unter http://www.faz.net/aktuell/wissen/ins-netz-gegangen/glosse-quotensuende-11573408.html.

kirchliches Verwaltungs- und Beamtenrecht online

Wie viele andere Landeskirchen stellt nun auch die Ev. Kirche im Rheinland seit kurzem Entscheidungen zum kirchlichen Verwaltungs- und Beamtenrecht online zur Verfügung. Die Rechtsprechungsdatenbank ist frei zugänglich unter http://www.kirchenrecht-ekir.de/welcome/structuretype/urteil_aktenzeichen.

Unter der gleichen Datenbank www.kirchenrecht-ekir.de werden auch bereits das geltende und ehemalige Kirchenrecht, sowie die Kirchlichen Amtsblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Zum Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten, Landgericht Itzehoe, Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 NS 52/11

Es handelt sich um ein strafgerichtliches Berufungsurteil. In der ersten Instanz (Amtsgericht) waren die beteiligten Polizeibeamten nach einem Pfeffersprayeinsatz wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Dieses Urteil hätte für die Beamten auch zu schweren disziplinarrechtlichen Konsequenzen geführt, bis hin zu einer möglichen Entfernung aus dem Dienst mit dem Verlust aller Bezüge. In der Berufungsinstanz wurde das Urteil jetzt aufgehoben. „Zum Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten, Landgericht Itzehoe, Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 NS 52/11“ weiterlesen

Die mobile Version verlassen